Antworten zur EU AI Act Kennzeichnungspflicht und ein neuer Newsletter


Hallo Reader,

seit dem 2. August gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte nach Art. 50 AI Act. Ein Foto von einem Sofa vor KI-generiertem Hintergrund ist danach kein Deepfake. Ein KI-generiertes Sofa vor echtem Hintergrund schon eher. Wo genau die Grenze verläuft und wie man am besten kennzeichnet, erklären wir Euch in einem Webinar.

Und ein Hinweis in eigener Sache: Wie Ihr sicher schon gemerkt habt, verschicken wir diesen Newsletter nur noch unregelmäßig. Wer weiterhin News zu KI-Bild, KI-Video und Automatisierung lesen will, ist bei Adrians persönlichem Newsletter gut aufgehoben. Diesen bekommt Ihr alle zwei Wochen.

Wann ist ein Bild ein Deepfake? Das AI Act Webinar am 2. September

Die EU-Kommission hat am 20. Juli ihre finalen Leitlinien zu Art. 50 veröffentlicht, rechtlich nicht bindend, aber die einzige verfügbare Auslegungshilfe. Trotzdem bleibt die Grenze zwischen normaler Bildbearbeitung und kennzeichnungspflichtigem Deepfake in vielen Fällen unklar. Ein Sofa vor KI-generiertem Hintergrund gilt laut den Leitlinien als geringfügiger Kulissentausch, solange die Darstellung nicht über das Produkt selbst täuscht, und ist damit kein Deepfake. Eine reale Person in KI-generierter Szenerie liegt schon anders. Adrian klärt diese und weitere Fälle inkl. der Kennzeichnungspflicht für Texte am 2. September gemeinsam mit dem Ex-Tagesschau Social-Media-Profi Teja Adams: was bei Bild, Video, Stimme und Text gilt, wie ein Hinweis konkret aussehen sollte und was das für Eure Prozesse bedeutet.

Mittwoch, 02. September, 12 bis 13 Uhr, live auf Zoom. 59 € zzgl. MwSt., inklusive Aufzeichnung und Handout. Am Ende Q&A mit Euren eigenen Fällen.

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Adrian & Andreas

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